Angst vor dem Zahnarzt?

Narkose­behandlung

Ein Ausweg: Zahnbehandlung im Traum erleben — Narkose vom Facharzt macht es möglich.

Angst ist etwas Natürliches, sie ist ein Teil der menschlichen Natur. Sie hilft uns seit urdenklichen Zeiten, Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Neben dieser in unserem Erbgut liegenden Angst gibt es auch die Angst, die auf negativen Erfahrungen beruht. Solche Erfahrungen, seien es die eigenen oder die anderer, von denen man erfahren hat, sind meist die Ursache der weitverbreiteten Angst vor dem Zahnarzt.

Zahnbehandlungen in Vollnarkose führen wir in der Ordination in Zusammenarbeit zwischen dem Zahnarzt, einem erfahrenen Anästhesisten und seiner Anästhesieschwester durch, nachdem zuvor die Narkosetauglichkeit des Patienten fachärztlich bescheinigt wurde. Studien ergaben: Patienten, die in Narkose behandelt wurden, waren in weiterer Folge mühelos bereit, sich auch ohne Narkose behandeln zu lassen.

Für ein ausführliches Beratungsgespräch stehen wir gerne zur Verfügung.

Die Narkose

wird von einem erfahrenen Facharzt für Anästhesie gemeinsam mit einer Narkoseschwester durchgeführt.

Höchste Standards

Unser Team arbeitet nach den modernsten medizinischen Erkenntnissen und höchstem Sicherheitsstandards.

Effiziente Termingestaltung

Da die Dauer der Zahnbehandlung in Narkose problemlos auch auf mehrere Stunden ausgedehnt werden kann, sind wir bemüht, in einer Sitzung möglichst alle erforderlichen Behandlungen durchzuführen.

Narkosebehandlung

Wer ist dafür geeignet?

  • Kinder jeden Alters, bei denen eine herkömmliche Behandlung nicht-, oder nur schwer möglich ist.
  • Patienten mit ausgeprägter „ Zahnarztangst“, bei denen meist sehr viel zu sanieren ist, da der letzte Zahnarztbesuch oft schon Jahre zurück liegt.
  • Patienten die aus Zeitgründen ihre Sanierung in einer bzw. wenigen Sitzungen erledigt haben wollen.
  • Behinderte Patienten, oft auch nur zur Kontrolle oder zur Professionellen Zahnreinigung.
  • Besonders lange oder unangenehme Eingriffe.

Zahnoperation in Narkose

Voraussetzungen

Medizinische Eignung

Voruntersuchung und Narkosefreigabe durch den Facharzt für Anästhesie oder einen Internisten

Nüchternheit

Absolute Nüchternheit mindestens 6 Stunden vor dem Eingriff.

Begleitperson

Da das Lenken eines Fahrzeuges nach der Narkose nicht gleich möglich ist.

Narkose